Unterstützungen vom Staat für junge Mütter
Trotz Aufklärung durch die Eltern und den Sexualkunde Unterricht in der Schule werden in Deutschland immer wieder minderjährige Frauen schwanger. Viele junge Frauen entscheiden sich dafür das Kind auszutragen, obwohl keine finanzielle Grundlage vorhanden ist.
Das Problem bei jungen Müttern ist, dass es meist an einem Schulabschluss oder einem Abschluss einer Ausbildung fehlt. So muss für die Versorgung des Kindes und der Mutter der Staat zur Unterstützung einspringen. Es gibt eine Menge staatliche Leistungen, auf welche die junge Mutter gesetzlichen Anspruch hat. Der Leistungsumfang gleicht dem für eine ältere Frau, zumindest in finanzieller Hinsicht.
Hier stehen zum einen Leistungen zur Verfügung, welche die Kinderbetreuung und Zukunftsplanung der Mutter unterstützen. So gibt es die Möglichkeit Mutter und Kind, über das zuständige Jugendamt, in einer Einrichtung mit Betreuung des Kindes unterzubringen. Unterstützung erfährt die Mutter in Form von Erziehungshilfe und zur Gestaltung des Alltags mit Kind. Auch Mütter, die sich mit der Erziehung und Versorgung überfordert fühlen, werden dort untergebracht. Diese Einrichtung entlastet die Mutter auch in so weit, dass sie sich um ihre Zukunft und ihr weiteres Leben kümmern kann. Durch die geschaffene Zeit kann die Schule weiter besucht werden oder auch eine Berufsausbildung absolviert werden, um wieder vom Staat unabhängig leben zu können.
Der Staat spring für junge Mütter ein
Der Staat bietet auch Unterstützung in finanzieller Form an. Wie jede Mutter hat auch eine junge Mutter Anspruch auf die Leistungen. Die bekanntesten staatlichen Zahlungen stellen Kindergeld, Erziehungsgeld und Sozialhilfe dar. Erziehungs- und Kindergeld werden mit zeitlicher Begrenzung geleistet. Erziehungsgeld erhält die junge Mutter maximal bis zum zweiten Geburtstag des Kindes, Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr. Zusätzlich können Alleinerziehende einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird dann über einen Zeitraum von 72 Monaten geleistet. Um Mutterschaftsgeld und andere Unterstützung zu erhalten, muss rechtzeitig der Antrag bei den zuständigen Behörden und Institutionen gestellt werden. Auch Zuschüsse für Einrichtung und Babyartikel können beantragt werden.
Informationen über die Leistungen, welche man als junge Mutter erhalten kann, können in Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, Landkreise, Gemeinden und Ämtern der Versorgung und Familienförderung eingeholt werden.


